Sie fahren. Wir kümmern uns um den Rest
Mit gut geschultem Personal und modernster Technik sind wir in allen Fragen rund ums Auto Ihr kompetenter Partner. Angefangen vom Autokauf bis hin zum Profi-Werkstattservice für ein langes,
sorgenfreies Fahrzeugleben: Ihr Fahrspaß ist unser Antrieb.

Autorisierter Vertragshändler.
Der Erwerb eines Autos ist Vertrauenssache, egal ob im Neuwagen- oder Gebrauchtwagenbereich. Als autorisierter Hyundai Partner bieten wir Ihnen bestmögliche Beratung vor, während und nach Ihrem Kauf sowie ein vielfältiges Neu- und Gebrauchtwagenangebot der aktuellen Hyundai Fahrzeugpalette.

Finanzierungsvermittlung.
Wenn es um die Finanzierung Ihres Fahrzeugs geht, um die Fahrzeugversicherung oder um attraktive Leasingangebote sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner. Wir beraten Sie ausführlich und kümmern uns um die Abwicklung.

KFZ-Meisterservice.
Ob Inspektion, Räderwechsel oder Urlaubs-Check: In unserer Hyundai Meisterwerkstatt sind echte Profis am Werk, denen die Langlebigkeit Ihres Hyundai am Herzen liegt. Natürlich setzen wir dabei auf die bewährte Qualität von Hyundai Originalteilen – passgenaue Qualität, die sich für Sie auszahlt.

Teile- und Zubehörverkauf.
Ob Leichtmetall-Kompletträder, Dachbox oder Fahrradträger: Wir beraten Sie gerne rund um alle Möglichkeiten, Ihren Hyundai noch stylischer, vielseitiger und praktischer zu machen – und bauen das gewünschte Hyundai Originalzubehör fachgerecht ein.
Sie achten auf günstige Preise? Wir auch!
Sie wurden von Hyundai für zeitwertgerechte Reparaturen speziell für Fahrzeuge ab 5 Jahren entwickelt.

Unfall-Service
Ein Unfallschaden kann vorkommen
Jetzt ist es für Sie wichtig, dass Ihnen richtig und kompetent geholfen wird. Sie brauchen Partner, die für Sie arbeiten und nicht nur im Sinn haben, die eigenen Kosten so gering wie möglich zu halten. Bei uns erhalten Sie eine unbürokratische Unterstützung bei Unfallschäden.
Wir kümmern uns für Sie um die Abwicklung. Herzlich Willkommen
Unser Unfallservice
- Schadensmeldung bei der Versicherung
- Erstellung von anerkannten Kostenvoranschlägen bei Kleinschäden
- Vermittlung von Gutachten durch einen unabhängigen (!) Sachverständigen und einen im Verkehrsrecht kompetenten Rechtsanwalt
- Sofortige Stellung eines Ersatzfahrzeuges / Bei Kaskoschäden auch kostenlos*
- Reparatur nach der Richtlinie des Herstellers
- Verwendung von Originalteilen des Herstellers
- Fahrzeug-Reinigung nach erfolgter Reparatur
- Typenspezifische Richtbankarbeiten
- BOSCH - Achsmesscomputer
- Kein Verlust der Herstellergarantie
- 36 Monate Garantie auf unsere Arbeiten
- Herstellergarantie auf die verwendeten Originalteile
- Keine unschönen Farbabweichungen der neu lackierten Teile
- Abrechnung, per Kostenübernahme, direkt mit der Versicherung
Wir sind unabhängig und arbeiten zu 100% für Sie unseren Kunden
Aus der Erfahrung
...ruft der Unfall-Geschädigte, egal ob Haftpflicht- oder Kaskoschaden, bei der Versicherung an und möchte seine Ansprüche geltend machen. Damit auch "ja nichts schief geht", ist man schnell geneigt, gutgläubig zu machen was die Versicherung sagt. Dabei möchte die Versicherung die eigenen Interessen wahren und berät den Anrufenden entsprechend.
Berater der Versicherung:
- "Wir schicken Ihnen einen Gutachter.."
Was kann dahinter stecken:
- Die Versicherung beauftragt einen "eigenen" Gutachter und ohne neutralen Gutachter laufen Geschädigte Gefahr, dass die gegnerische Versicherung die unfallbedingte Wertminderung, die bei einem späteren Verkauf des Wagens droht, nicht berücksichtigt.
- Der Gutachter der Versicherung arbeitet für seinen Arbeit- bzw. Auftraggeber - und der möchte ja Geld sparen...
Berater der Versicherung:
- "Wo steht Ihr Fahrzeug jetzt? Der Gutachter kommt auch zu Ihnen nach Hause oder zum Arbeitsplatz..."
Was kann dahinter stecken:
- Die meisten Schäden kann man nicht in vollem Umfang einschätzen, ohne Bauteile zu entfernen oder das Fahrzeug auf der Hebebühne anzuheben. Da drängt sich einem doch der Gedanke auf, dass genau das der Wunsch ist...
Berater der Versicherung:
- "Das Gutachten müssen sie dann aber vielleicht selbst zahlen..."
Was kann dahinter stecken:
- Nein: Im Falle eines Haftpflichtschadens, wo Ihnen jemand einen Schaden zugefügt hat, haben Sie das Recht auf einen eigenen und neutralen Sachverständigen.
Berater der Versicherung:
- "Der Schaden ist eindeutig. Da brauchen Sie keinen Rechtsanwalt..." oder
- "Einen Anwalt müssen Sie eventuell selbst bezahlen..."
Was kann dahinter stecken:
- Kein Anwalt nötig? Der Berater kann recht haben - weiß man aber im Vorfeld nicht. Auch wenn die Eintrittspflicht der Versicherung nicht strittig ist, so weiß man noch nicht, ob sie den vollen Umfang der Wertminderung, des Nutzungs-ausfalles und der Reparaturrechnung auch bezahlt. Das stellt sich nämlich erst im Nachhinein heraus - und wenn die Versicherung, unter Angabe irgendwelcher Gründe, vielleicht "nur ein paar hundert Euro" nicht bezahlt, kann es für Sie schwierig werden, einen Rechtsanwalt zu finden. Denn nach der Gebührenordnung lohnt es sich für den Anwalt womöglich kaum noch, sich für Sie einzusetzen. Bei der vollen Höhe des Schadens lohnt es sich für den Anwalt im Regelfalle durchaus.
- Die Versicherung ist juristisch bestens ausgerüstet - Sie als Geschädigter im Normalfalle nicht. Es empfiehlt sich also immer einen Rechtsanwalt mit einzubeziehen. Bei einem Haftpflichtschaden muss die gegnerische Ver-sicherung, aus Gründen der Chancengleichheit, sogar den Anwalt bezahlen. In anderen Fällen bemühen Sie einfach Ihre Rechtsschutz-versicherung - dafür haben Sie sie ja.
Berater der Versicherung:
- "Den Nutzungsausfall bezahlen wir ihnen nur für die Dauer, die der Gutachter angegeben hat..."
Was kann dahinter stecken:
- Nein: Der Gutachter schätzt lediglich den Bedarf an Tagen der Reparatur. Es kann immer vorkommen, dass der volle Schadensumfang nicht erkannt werden konnte oder benötigte Teile vom Hersteller nicht sofort lieferbar sind. Auch kann es sein, dass Sie Ihr Fahrzeug nicht nutzen können, weil es nicht mehr fahrbereit oder verkehrssicher ist. Die eigentliche, nicht schuldhaft verlängerte Dauer, in der Sie Ihren Wagen zwecks Reparatur nicht nutzen können, entschädigt Ihnen die Versicherung in Form des Nutzungsausfalles.
Die Fakten:
- Sie haben immer die freie Werkstattwahl - außer Sie verzichten darauf.
- Bei Haftpflichtschäden dürfen Sie immer einen eigenen, neutralen Sachverständigen beauftragen.
- Achten Sie bei Ihrer Wahl des Gutachters darauf, dass er wirklich neutral ist. Gutachter, die von einer Versicherung Aufträge bekommen und annehmen, sind es fast immer nicht - fragen Sie ihn danach.
- Die freie Wahl des Sachverständigen haben Sie leider nicht bei Kaskoschäden. Da bestimmt die Versicherung den Gutachter. Verabreden Sie den Gutachtertermin in unserem Hause. Wir besprechen dann mit dem Gutachter die Reparatur nach Angaben des Herstellers.
- Nehmen Sie sich immer einen Rechtsanwalt zur Wahrung Ihrer Interessen. Im Regelfalle müssen Sie nicht einmal zu ihm fahren. Es geht auch schriftlich auf dem Post-, Fax- oder Emailwege.
Das Fazit von AutoBild.de ist treffend: „Wer den Schaden hat... braucht meistens Hilfe. Doch Vorsicht bei Versicherungs-Notrufnummern. Das großzügige Angebot soll sparen helfen – auf Seiten der Versicherung.“ (Zitat)